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Testamentsvollstreckung
Insbesondere bei großen Nachlässen, aber auch bei vorhersehbaren Differenzen unter den Angehörigen kann durch Einsetzung eines Testamentsvollstreckers sichergestellt werden, dass der Nachlass konfliktfrei und nach Ihrem schriftlich niedergelegten Willen zuverlässig an Ihre Erben verteilt wird. So entsteht bereits mit Abfassung Ihres Testaments für Sie und Ihre Angehörigen Rechtssicherheit, da die Erbauseinandersetzung nach Ihrem Ableben ausschließlich durch eine rechtlich kompetente und erfahrene Person, dem Testamentsvollstrecker, durchgeführt wird. So werden die Erben in der Regel erheblich entlastet.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet beraten wir Sie hier umfassend, sowohl bei der richtigen Gestaltung als auch bei der Auswahl der Person des Testamentsvollstreckers.
Gerne steht Ihnen auch Frau Rechtsanwältin Reiter als zertifizierte Testamentsvollstreckerin für das Amt des
Testamentsvollstreckers zur Verfügung.